Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als gesetzlich Versicherten, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Praxisgebühr: Das sollten Sie beachten
Seit einigen Jahren müssen gesetzlich Krankenversicherte eine so genannte Praxisgebühr entrichten. Grundsätzlich gilt: Die Gebühr beträgt 10,- € und ist in jedem Quartal für die jeweils erste Inanspruchnahme eines Arztes zu entrichten. Begibt sich der Versicherte im selben Quartal ohne eine Überweisung zu einem weiteren Arzt, ist die Praxisgebühr erneut zu bezahlen.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Besonderheiten:
Praxisgebühr bei Überweisungen
Eine Überweisung zu einem anderen Arzt bleibt kostenfrei, wenn die Überweisung in dem Quartal erfolgt, in dem bereits die Praxisgebühr entrichtet wurde. Übernimmt ein Arzt die weitere Behandlung eines Patienten aufgrund einer Überweisung, die im abgelaufenen Quartal ausgestellt wurde, muss der Versicherte für das dann laufende neue Quartal eine Praxisgebühr bezahlen oder einen erneuten Überweisungsschein abgeben.
Quartalsübergreifende Praxisgebühren
Bei einer Behandlung derselben Krankheit über mehrere Quartale ist die Praxisgebühr mehrfach zu entrichten.
Befreiung von der Praxisgebühr
Von der Praxisgebühr befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Keine Praxisgebühr zahlen Personen, die einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben bzw. Patienten die seitens ihrer Krankenkasse befreit wurden. Sollten Sie Fragen zur Praxisgebühr haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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