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D-Arzt Praxis

Das OVZ München Ost ist mit Dr. Pächer als D-Arzt eine offiziell zugelassene D-Arzt-Praxis


 

Als D-Arzt hat man von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die eine besondere Erlaubnis, bzw. Zulassung erhalten. Ein D-Arzt ist ein Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Unfallchirurgie. Sowohl an die Räumlichkeiten und Ausstattung der Praxis, als auch an den D-Arzt selbst werden strenge Vorgaben gestellt. Er fungiert als Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und steuert das komplette Heilverfahren von der Erstbehandlung über Rehabilitationen bis hin zu Entschädigungsleistungen.

Der D-Arzt ist für die Behandlung und Koordinierung weiterer notwendiger Maßnahmen nach Arbeits- und Wegeunfällen zuständig.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Der Begriff Arbeitsunfall bezieht sich nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Er ist weiter gefasst. Das liegt daran, dass sich der Kreis der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe ihres Bestehens erweitert hat.

Heute sind nicht nur Arbeitnehmer bei ihren beruflichen Tätigkeiten versichert, sondern auch viele andere Personengruppen. Zum Beispiel Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die erste Hilfe geleistet haben nach einem Verkehrsunfall.

Allgemein kann man deshalb sagen: Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.

Weitreichender Versicherungsschutz

Der Schutz der Unfallversicherung geht an manchen Punkten noch weiter. Er besteht auch für Tätigkeiten, die mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Dazu einige Beispiele. Versichert sind auch

  • die Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitgeräten

  • die Teilnahme der Beschäftigten am Betriebssport oder an Betriebsausflügen und -feiern, sofern diese Veranstaltungen vom Unternehmen durchgeführt werden

  • die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an Klassenfahrten und -feiern, die im Verantwortungsbereich der Schule stattfinden.

Aber was genau ist überhaupt ein Unfall? Auch dafür gibt es eine gesetzliche Definition: 

Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. 


 


 

Kein Versicherungsschutz

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Kind im Hort plötzlich Nasenbluten bekommt oder ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet.

Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte. 

Ausnahmen:

  • Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oder

  • durch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille)

werden ersetzt.